Gesetzeslage
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das seit Juli 2017 in Kraft getreten ist, soll zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen sein.
Inhalte des Gesetzes sind:
- Anmeldepflicht für Prostituierte
- Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
- Gesundheitsberatung für Prostituierte
- Kondompflicht & Werbeverbot
Wie wir aus Gesprächen von euch wissen, gibt es sowohl positive als auch negative Effekte, die durch das neue Gesetz erzielt wurden. Wenn ihr Positives zurückmelden könnt oder aber auch Probleme und Beschwerden habt, könnt ihr euch direkt an den Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. (BesD) wenden.
Um eine Veränderung der Gesetzeslage herbeizuführen, ist es wichtig, dass euer Feedback gesammelt wird.
Hier findet ihr alle Infos zum Gesetz: