Besteuerung sexueller Dienstleistungen
Wenn du als selbstständige Sexarbeiter*in arbeiten möchtest, gelten für dich die gleichen Steuerregeln wie auch für andere Selbstständige.
Zuerst benötigst du deine eigene Steuernummer, die du beim Finanzamt, welches für deinen Wohnort zuständig ist, bekommst.
Auch wenn du das sogenannte Düsseldorfer Verfahren (Tagespauschale) in Anspruch nimmst, musst du in der Lage sein, am Ende des Jahres eine Steuererklärung vorzulegen.
Dafür ist es wichtig, mit dem Beginn der Selbstständigkeit ein Einnahme-Ausgabe-Buch zu führen, in welchem du das Geld, was du verdienst und das Geld, was du für deinen Job ausgibst, einträgst – möglichst mit Quittungen und Rechnungen.
Wir haben einen Beispielbogen für dich erstellt. Du kannst ihn nutzen und darin deine Einnahmen und Ausgaben eintragen. Dies machst du für jeden Monat. Am Ende des Jahres hast du somit bereits einen festen Überblick und kannst die entsprechenden Formulare vom Finanzamt ausfüllen oder dich von einem Steuerbüro unterstützen lassen.